KOSTEN
Ich habe Kassenverträge mit der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, eh. BVA und VAEB), der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) und der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, eh. SVA und SVB). Das bedeutet, dass die logopädische Behandlung eine Kassenleistung ist und ich das direkt mit der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt abrechne, wodurch Ihnen keine Kosten entstehen.
Dazu müssen Sie zur ersten Behandlung eine fachärztliche Überweisung (HNO-Facharzt, Kinderarzt, Neurologe, Kieferorthopäde) mitbringen, die einer chefärztlichen Bewilligung bedarf (einzureichen direkt bei der zuständigen Krankenkasse).